Zielgruppe

Das Betreuungsangebot richtet sich im Rahmen der Jugendwohlfahrt an 8 Jugendliche im Alter von 12-18 Jahren, bei denen eine Wohngemeinschaft eine positive Alternative zur bisherigen Familien- bzw. Lebenssituation darstellt. Die vorhandenen psychosozialen Problemlagen können sich zeigen als
- Erziehungsdefizite
- Schul- und Lernprobleme sowie Schulverweigerung
- Leistungsverweigerung
- Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung
- Probleme mit der Herkunftsfamilie
- persönliche Probleme oder psychosoziale Defizite
- Verhaltensauffälligkeiten
- emotionale und soziale Verwahrlosungserscheinungen
- Gewalt- und Aggressionspotential
- berufliche, schulische und soziale Integrationsprobleme
- mangelnde soziale Kompetenz

Nicht gegeben sind die Betreuungsvoraussetzungen bei:
- akuter Suizidgefahr
- gravierenden hirnorganischen Schäden
- akuten behandlungsbedürftigen somatischen Erkrankungen
- akuten Psychosen
- Pflegebedürftigkeit
- ausgeprägter Minderbegabung

Aufnahme

Die Aufnahme in unsere Wohngemeinschaft folgt einem klaren Procedere, das die Aufnahme effizient und rasch ermöglicht.
- Platzanfrage und Erstinformation über die Regionsleitung / Jugendwohlfahrtsreferate
- Übermittlung relevanter Unterlagen (Stammdaten, Berichte, Befunde, Gutachten)
- Erstgespräch - Kennenlernen des Jugendlichen
- Fixierung des Aufnahmetermine
- Übernahmegespräch (Jugendlicher, SozialarbeiterIn, RegionalleiterIn, ObsorgeträgerIn, Leiter jugend mit ziel)
    - Festlegung der Aufnahmebedingungen, Erste Zielvereinbarungen, Arbeitsauftrag für die Eingangsphase
    - Schriftliche Kostenzusicherung
- Beginn der Eingangsphase

Nach der Eingangsphase (4-6 Wochen) erfolgt die Fixaufnahme.

Aufnahmekriterien

Persönliche (Mit)Entscheidung des Jugendlichen

Voraussetzung für die Arbeit mit Jugendlichen ist deren Entscheidung, sich auf eine Zusammenarbeit mit Pädagogen und Therapeuten einzulassen. Im Rahmen der Betreuungsplanung werden mit Jugendlichen (auch individuelle) Vereinbarungen in Form von Betreuungsverträgen getroffen. Die Bereitschaft zur Kooperation, Umsetzung und Annahme der Betreuungsangebote ist Voraussetzung für die Aufnahme und den Verbleib in der Wohngemeinschaft.

Zusammensetzung des Gruppengefüges

Auch wenn in unserer Einrichtung noch Platz sein sollte, kann es vorkommen, dass für einen Jugendlichen kein geeignetes Betreuungsangebot gestellt werden kann. Wir haben bei Neuaufnahmen stets die bestehende Gruppendynamik im Blick. So kann ein Jugendlicher, der stark aggressiv ist und besonderer Aufmerksamkeit bedarf, nicht aufgenommen werden, wenn wir bereits einen oder zwei Jugendliche mit demselben Verhaltensmuster betreuen. Es wäre unprofessionell und nicht im Sinne des Wohls der Wohngemeinschaft. Die Belastung für die anderen Jugendlichen wäre zu groß.

Akzeptanz einer suchtmittelfreien Wohngemeinschaft

Der Jugendliche soll akzeptieren, dass während seiner Betreuung der Umgang mit Suchtmitteln entsprechend des Jugendgesetzes geregelt wird. Bei vorangegangener Abhängigkeit muss der Jugendliche einen erfolgreichen Substanzentzug hinter sich haben.

Substituierte Jugendliche

Die Betreuung substituierter Jugendlicher stellt eine hohe Anforderung an eine Wohngemeinschaft und bereitet unter Umständen Probleme, die die Gemeinschaft gefährden können. Die Betreuung Substituierter lehnen wir nicht generell ab, nehmen sie aber auch nicht unreflektiert in die Betreuung auf. Wir entscheiden individuell nach ausführlicher Diagnostik und Bereitschaft des Jugendlichen zu Kooperation. Sind in Folge die Mitbewohner gefährdet muss bereits vor Aufnahme des Jugendlichen die Möglichkeit einer raschen Entlassung vereinbart sein.

Vereinbarungen bei Abbruch

Trotz aller Bemühungen kommen Aufgeben von compliance seitens des Betreuten und Abbrüche der Betreuung vor. Vor einer Aufnahme sollten Vereinbarungen mit Obsorgeträger und Jugendamt getroffen werden, welche Möglichkeiten offenstehen, um einem möglichen Abbruch der Maßnahme vorzubeugen. Ebenso sollte vereinbart sein, wie bei Beendigung der Maßnahme vorgegangen wird. Diese Absprachen geben den Beteiligten Klarheit und Sicherheit. Im Idealfall reicht eine adäquate Präventionsintervention schon aus.